Darauf haben wir sehnsüchtig gewartet, heute kam die erlösende Nachricht:
Freizeitsport im Freien
Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22.Februar wieder zulässig.
Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
Das Greenkeeperteam wird sich bemühen, die Plätze bis zum kommenden Montag in einen spielfähigen Zustand zu versetzen. Momentan wären die Plätze wegen der großen Nässe nicht bespielbar. Wir hoffen jedoch, dass das am Montag bereits wieder anders aussieht.
In jedem Falle sind die Platzzustandsberichte auf der Homepage zu beachten damit kein Golfer vergeblich anreist!
Wir wünschen allen Golfern viel Spass bei den ersten Golfschlägen in 2021.
Ihr Gut Heckenhof-Team