Entspannen – Tagen – Golfen
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gut Heckenhof Hotel & Golfresort an der Sieg GmbH und Co KG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gut-heckenhof.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- PDF-Dokumente und Formulare zum Download:
Während wir unsere Veröffentlichungen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente und Formulare. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info (at) gut-heckenhof.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, an welche Adresse wir sie Ihnen senden dürfen. - Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators resultiert aktuell in einem negativen Prüfergebnis.
- Die Kontraste einzelner Bereiche sind für Sehbehinderte noch nicht optimiert.
- Die Seiten sind noch nicht für eine Navigation mit Screenreadern optimiert.
- Die Statusmeldungen unserer Webanwendung sind nicht programmatisch ermittelbar.
- Es gibt noch kein Angebot der Inhalte in Leichter Sprache.
Es ist geplant, Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zeitnah zur Verfügung zu stellen. Außerdem suchen wir nach Alternativen um die problematischen Drittanbieter Tools (Google Tag Manager, BootstrapVue, Quill) auszutauschen und warten zudem auf eine Fehlerbehebung des Validators seitens W3C. Wir bemühen uns zudem die richtige Auszeichnung der Statusmeldungen zeitnah vorzunehmen.
Probleme bei der Navigation und den Kontrasten werden wir zeitnah beheben. Wir sind bemüht, eine Inhaltsangabe in Leichter Sprache zeitnah zur Verfügung zu stellen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.10.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.gut-heckenhof.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Gut Heckenhof
Hotel & Golfresort an der Sieg GmbH und Co KG
Heckerhof 5
53783 Eitorf
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer +49 (0)2243 - 92 32 - 0 erreichen.
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch per E-Mail senden: info (at) gut-heckenhof.de.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich unter den oben angegebenen Kontaktdaten an die Gut Heckenhof Hotel & Golfresort an der Sieg GmbH und Co KG wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls die Gut Heckenhof Hotel & Golfresort an der Sieg GmbH und Co KG nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Claudia Middendorf
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
kontakt (at) lbbp.nrw.de
Telefon: +49 (0)211 855-3008
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Gemeinde- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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