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Entspannen – Tagen – Golfen

Sprinklerdeckel befindet sich auf der Puttlinie

Liegt ein Ball irgendwo außerhalb des Grüns, ist ein unbewegliches Hemmnis auf der Spiellinie des Spielers an sich keine Behinderung nach Regel 16.1. Straflose Erleichterung wird normalerweise nicht gewährt.
 

Sind jedoch die Vorgrüns kurz genug geschnitten, dass ein Putt von außerhalb des Grüns ein häufig gewählter Schlag sein kann, können unbewegliche Hemmnisse (in unserem Beispiel ein Sprinklerdeckel) nahe am Grün einen solchen Schlag behindern.
 

In diesem Fall kann Erleichterung von Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis nach Regel 16.1b in Anspruch genommen werden. Der Ball muss gedroppt werden. Diese Möglichkeit der Erleichterung wird als Sonderplatzregel veröffentlicht.
 

Entscheidet sich der Spieler jedoch für einen Chip auf das Grün, muss der Ball gespielt werden wie er liegt.

 

Sonder-Platzregel für unbewegliche Hemmnisse nahe am Grün (Stand: 18.07.2023)

Erleichterung von Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis darf nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.
 

Wenn ein unbewegliches Hemmnis auf oder nahe am Grün und auf seiner Spiellinie liegt, hat der Spieler eine zusätzliche Erleichterungsmöglichkeit und darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen.

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